Fotografieren und Datenschutz

Wieder eine extrem hilfreiche Klarstellung und Hilfestellung durch den baden-württembergischen Datenschutzbeauftragten.

Für den privaten Raum werden eindeutige Antworten gegeben zu:

  • Darf ein Verein ohne die Einwilligung der Mitglieder Mannschaftsfotos veröffentlichen?
  • Darf ein Verein Fotos von (Sport-) Veranstaltungen veröffentlichen?

Und zu einem Fotografierverbot an Schulen:

Ein generelles Fotografierverbot ist sicher keine vernünftige Lösung.